Ab wann Brandschutz sinnvoll ist, ist eine Frage, die sich in der Industrie praktisch gar nicht stellt. Fehlende Sicherheitsvorkehrungen können allzu schnell dazu führen, dass Funkenflug in den vorgeschalteten Produktionsanlagen einen Brand in den Filteranlagen auslösen kann.
Gerade bei Schweiß- oder Lackierarbeiten ist Brandschutz alternativlos und fängt bereits bei der Branderkennung an. Eine Funkenvorabscheidung, wie wir sie für gewöhnlich einbauen, verhindert das Schlimmste, denn ein Brand soll ja gar nicht erst entstehen. Weitere Schritte, wie Branderkennung und Brandlöschung werden dann hoffentlich sehr selten benötigt.
Für den Brandschutz verantwortlich sind Sie als Betreiber der Anlage. Wir können nach Wunsch und Bedarf die notwendigen Brandschutzmaßnahmen in Ihrer Lüftungs- und Anlagentechnik einbauen. Mit Brandschutz an Maschinen und gerade im Lüftungs- und Belüftungsbereich haben wir sehr viel Erfahrung und kennen die gesetzlichen Vorschriften, die Sie beachten müssen. Nehmen Sie gerne unsere Beratung in Anspruch. Frühzeitige Brandschutzmaßnahmen vorzusehen, spart aufwändiges Nachrüsten und kann das Schlimmste verhindern.
Es gibt einen Richterspruch aus dem Oberverwaltungsgericht Münster von 1987, der davor warnt, die Brandgefahr auf die leichte Schulter zu nehmen:
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 5 K 101/85 vom 14.11.1985; Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987)